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Vorgezogene Altersrente: Hinzuverdienstgrenze entfällt ab 2023

Beschäftigte im rentenfähigen Alter sollen möglichst lange weiterarbeiten können. Bislang müssen sie dabei bis zum Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze in Kauf nehmen, dass bei Überschreiten bestimmter Hinzuverdienstgrenzen ihre Rente gekürzt wird. 

 

In den Jahren 2021 und 2022 war die allgemeine Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich von 6.300 auf 46.060 Euro jährlich erhöht worden, um coronabedingten Personalengpässen entgegenzuwirken.

 

Wie heute schon die Regelaltersrentner sollen auch die Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze ab 2023 ohne Begrenzung hinzuverdienen dürfen. Es erfolgt damit ab dem neuen Jahr keine Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Altersrente mehr.

 

Erwerbsminderungsrentner: Hinzuverdienstgrenze sollen ab 2023 angehoben werden 

 

Die bisherige allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung soll zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht werden. Sie beträgt in Zukunft 3/8 des 14-Fachen der monatlichen Bezugsgröße, dies entspricht voraussichtlich 17.823,75 Euro im Jahr 2023.

 

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beginnt die Anrechnung von Hinzuverdienst derzeit bei 15.989,40 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Hinzuverdienstgrenze 6/8 des 14-Fachen der monatlichen Bezugsgröße betragen, dies entspricht voraussichtlich 35.647,50 Euro im Jahr 2023.

 

Wurde vor dem Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt, so sollen auch weiterhin die höheren individuell-dynamischen Hinzuverdienstgrenzen gelten. 

 

Bei einem Verdienst über den genannten Hinzuverdienstgrenzen soll dieser wie bisher zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet werden. 

 

Dadurch soll es den Beziehern von Erwerbsminderungsrenten ermöglicht werden, innerhalb ihres verbliebenen Leistungsvermögens einen höheren Verdienst als bisher zu erzielen. Damit soll eine Brücke zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gebildet werden.