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Lohnsteuer 2023 - Steuerentlastung kommt

Das „Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG)“ enthält eine Steuerentlastung für zahlreiche Arbeitnehmer. Mit dem Gesetz wird die kalte Progression abgemildert, so dass für die meisten steuerpflichtigen Arbeitnehmer ab 2023 ein höheres Nettoentgelt über die Entgeltabrechnung ausgezahlt wird.

 

Ab 1.1.2023 erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.908 Euro. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Anhebung auf 11.604 Euro beschlossen. Ferner werden die Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation nach rechts verschoben. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz 2023 ab 62.810 Euro (bisher ab 58.597 Euro) wirkt. Ab 1.1.2024 beginnt der Spitzensteuersatz ab 66.761 Euro.

 

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.11.2022 zugestimmt, so dass es im Laufe des Dezembers veröffentlicht wird. In DATALINE Lohnabzug steht Ihnen die neue Steuerberechnung ab Januar 2023 in der Abrechnung zur Verfügung.