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Krankenkassenbeitragssätze 2023

Bereits im Herbst hat das Bundesgesundheitsministerium die Marschrichtung für die Beitragssätze der Krankenkassen vorgegeben und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2023 auf 1,6 Prozent angehoben.

 

Zum Jahresbeginn 2023 dürften die kassenindividuellen Zusatzbeiträge ebenfalls bei den meisten Krankenkassen steigen. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, im Januar wachsam zu sein und die Januarabrechnung mit den aktuell geltenden kassenindividuellen Beitragssätzen durchzuführen. Nutzen Sie daher ab Januar 2023 die Beitragssatzdatei und den Abgleich der Beitragssätze in Lohnabzug, um mit den aktuellen Beitrags- und Umlagesätzen zu arbeiten.

 

 Die Krankenkassen entscheiden im Dezember 2022 über die neuen Zusatzbeitragssätze des neuen Jahres. Anders als in den Jahren zuvor, sind die Krankenkassen aber nicht mehr verpflichtet, die versicherten Arbeitnehmer individuell mit einem Schreiben über eine Änderung der Beitragssätze zu informieren. Daher dürfte es für den ein oder anderen Arbeitnehmer im Januar eine böse Überraschung geben, wenn er auf seiner Entgeltabrechnung höhere Zusatzbeiträge seiner Krankenkasse sieht.