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Insolvenzgeldumlage sinkt zum Jahresbeginn 2023

Die Insolvenzgeldumlage beträgt im Jahr 2022 insgesamt 0,09 Prozent. Sie wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert. Zum 1.1.2023 wird diese Umlage auf dann neu 0,06 Prozent gesenkt. 

 

In Lohnabzug wird dies ab dem Abrechnungsmonat Januar 2023 natürlich in der Abrechnung berücksichtigt, so dass Sie dann mit dem korrekten Beitragssatz zur Insolvenzgeldumlage rechnen.