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Mindestlohn 2024 steigt erneut

Der Mindestlohn ist zuletzt zum 1.10.2022 auf 12 Euro erhöht worden. Ab 1.1.2024 soll er erneut angehoben werden und dann 12,41 Euro je Stunde betragen.

 

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Der Mindestlohn 2024 ist im Sommer 2023 von der Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen worden und wird zum Jahresende per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat der Verordnung am 15.11.2023 zugestimmt.

 

Die Anhebung des Mindestlohns bedeutet für alle Arbeitnehmer, die bislang noch unter 12,41 Euro je Stunde verdienen, eine Lohnerhöhung ab Januar 2024. 

 

Im Jahr 2025 soll dann erneut eine Steigerung des Mindestlohns auf dann 12,82 Euro kommen – so jedenfalls der Vorschlag der Mindestlohn-Kommission.

 

Die Erhöhung des Mindestlohns wurde am 29.11.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab 1.1.2024.

 

Folgen der Mindestlohnerhöhung

 

Die Mindestlohnerhöhung wirkt sich nicht nur auf die Vergütung von Arbeitnehmer aus, sondern führt auch zu einer Änderung der Minijobgrenze, die durch die Erhöhung des Mindestlohns ab 2024 auf 538 Euro monatlich steigt. Ebenso wirkt sich die Mindestlohnanhebung auf den Übergangsbereich (Midijobbereich) aus. Dieser Bereich wird ab 2024 eine Spanne von 538,01 Euro bis 2.000 Euro regelmäßiges Monatsentgelt umfassen.

 

Praxis-Hinweis: Passen Sie die Entgelte der betroffenen Mitarbeiter vor der Januarabrechnung an, damit der Mindestlohn 2024 nicht unterschritten wird.