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Minijobgrenze steigt 2024

Die Minijobgrenze ist seit Oktober 2022 an die Mindestlohnhöhe gekoppelt. Das bedeutet, dass sie sich immer ändert, wenn sich der Mindestlohn ändert. Da dieser ab 1.1.2024 angehoben wird, verändert sich dann auch die Minijobgrenze.

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Minijobgrenze und Mindestlohn

 

Die Minijobgrenze orientiert sich seit Oktober 2022 am allgemeinen Mindestlohn. Dabei wird die Minijobgrenze in Abhängigkeit von der Mindestlohnhöhe anhand einer Berechnungsformel ermittelt. Diese Formel beinhaltet (vereinfacht), dass ein Minijobber bei 10 Arbeitsstunden in der Woche zum Mindestlohn noch innerhalb der Minijobgrenze liegt.

 

Für das Jahr 2024 hat inzwischen das Bundeskabinett der Mindestlohnerhöhung auf 12,41 Euro zugestimmt, so dass die Minijobgrenze 2024 auf 538,00 Euro im Monat steigt.

 

Ebenso ändert sich die untere Entgeltgrenze im Übergangsbereich (Midijobber). Sie beträgt ab 1.1.2024 dann 538,01 Euro, so dass der Midijobbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro regelmäßigem Monatsentgelt verläuft.