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Kurzarbeitergeld 2024 - neue Tabellenwerte

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie gehören der Vergangenheit an. Bereits seit 1.7.2023 gelten wieder die bisherigen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

Ab 1.1.2024 gelten aktuelle Rechenwerte (Tabellenwerte) für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

 

 AdobeStock 672180405Bundesagentur 1

 

Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld

Damit ein Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen kann müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es gilt wieder:

Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben.

Sofern eine Regelung im Betrieb besteht, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt, müssen grundsätzlich Minusstunden aufgebaut werden, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Nur wenn der Arbeitsausfall bereits vor Juli 2023 eingetreten ist, müssen für diesen Arbeitsausfall ausnahmsweise keine Minusstunden gebildet werden.

Leiharbeitnehmer erhalten kein Kurzarbeitergeld mehr.

 

Wichtig für die Entgeltabrechnung: Der Betrieb muss zwingend die Voraussetzungen erfüllen und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Vorher darf kein Kurzarbeitergeld abgerechnet werden!

 

Höhe Kurzarbeitergeld 2024

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 Prozent des Nettoausfalls und bei Arbeitnehmern ohne Kinder 60 Prozent des Nettoausfalls.

Für Abrechnungszeiträume ab 1.1.2024 gelten neue Rechenwerte bzw. neue Tabellenwerte. Diese sind zwischenzeitlich veröffentlicht worden und in Lohnabzug bereits eingebunden.

Aufgrund der geänderten Steuerberechnung erhalten Arbeitnehmer mit Kurzarbeitergeldbezug im Vergleich zu 2023 ein etwas höheres Kurzarbeitergeld.

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse III und Kinderfreibetrag 1,0 wird mit Leistungssatz 1 abgerechnet.

Sein Sollentgelt im Abrechnungsmonat beträgt 2.500 Euro. Sein Istentgelt 1.250 Euro, da er zu 50 Prozent Kurzarbeit hat.

Sollentgelt im Kalendermonat = 2.500,00 Euro

Rechnerischer Leistungssatz = 1.340,00 Euro

Istentgelt im Kalendermonat = 1.250,00 Euro

Rechnerischer Leistungssatz = 675,36 Euro

Kurzarbeitergeld (Kug)     = 664,64 Euro

 

In DATALINE Lohnabzug ist die Berechnung des Kurzarbeitergeldes bereits ab Lohnabzug COMFORT enthalten.