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Mindestlohn in der Gebäudereinigung steigt 2024

Für Beschäftigte in der Gebäudereinigung gilt ab 2024 ein höherer Mindestlohn. Dieser gilt für alle Arbeitnehmer. Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung ist in Lohngruppen unterteilt.

Der Mindestlohn für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten (Lohngruppe 1) betrug 13 Euro und steigt zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro. Der Mindestlohn für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten (Lohngruppe 6) steigt zum 1. Januar 2024 von derzeit 16,20 Euro auf 16,70 Euro.

 AdobeStock 685288606 Glasreinigung

 

 

Das gehört zu Lohngruppe 1 Gebäudereinigung: Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten

Bei Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten handelt es sich insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen wie z. B. Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes. Dazu gehört auch die Innenglasreinigung, wenn diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird, wie z. B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren).

 

Das gehört zu Lohngruppe 6 Gebäudereinigung: Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten

Bei Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten handelt es sich insbesondere um Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.