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Vorläufige Sachbezugswerte 2025

Die Sachbezugswerte werden jährlich mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 der 15. Sozialversicherungsentgeltverordnung zugestimmt. Damit gelten die neuen Werte ab 01.01.2025.

 

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Daher werden die Sachbezugswerte für Verpflegung für das Jahr 2025 auf Grundlage der Verbraucherpreissteigerung von Juni 2023 zum Juni 2024 für das Jahr 2025 um 6,5 Prozent angehoben, die Werte für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 1,3 Prozent.

 

Voraussichtlicher Sachbezugswert Verpflegung 2025

Der Sachbezugswert für Verpflegung soll ab 01.01.2025 auf monatlich 333 Euro (2024: 313 Euro) angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten 2025 voraussichtlich

je Kalendertag anzusetzen. 

Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung soll bei 11,10 Euro liegen.

 

Voraussichtlicher Sachbezugswert Unterkunft 2025

Ab 01.01.2025 soll der Wert für Unterkunft oder Mieten 282 Euro im Monat betragen (2024: 278 Euro). Kalendertäglich beträgt der Wert ab dem 01.01.2025 voraussichtlich 9,40 Euro.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls nicht gerechtfertigt wäre.