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Neue Steuerformel 2025

Für das Jahr 2025 ist erneut eine Änderung bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung 2024 noch dem geändertem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt, welches eine Erhöhung des Kindergeldes sowie Änderungen bei der Steuerberechnung enthält.

 

 

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Konkret sind der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag beim Solidaritätszuschlag angehoben worden, um die kalte Progression auszugleichen. Dadurch kommt es regelmäßig zu einer Steuerentlastung bei allen steuerpflichtigen Arbeitnehmern. 

 

Diese Entlastung macht sich jedoch nicht bei allen Arbeitnehmern beim Auszahlungsbetrag bemerkbar, da durch die Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge die Steuererleichterung vielfach durch die höheren Sozialversicherungsbeiträge abgeschmolzen wird.

 

Der neue Steuerablaufplan ist in einer vorläufigen Fassung Anfang Januar 2025 vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht worden und ist bereits in der aktuellen Version von Lohnabzug an Sie ausgeliefert.