Jahresmeldungen 2024
Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024 werden im Zuge der Januarabrechnung erzeugt und zum Versand bereitgestellt.
Die Jahresmeldungen (Abgabegrund „50“) werden für alle Arbeitnehmer erstellt, die über den 31.12.2024 bei Ihnen beschäftigt sind. Grundsätzlich wird dabei der komplette Beschäftigungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres (01.01.2024 bis 31.12.2024) gemeldet.
Abweichende Meldezeiträume können sich ergeben, wenn die Beschäftigung erst im Laufe des Jahres begonnen wurde, unterjährig ein Beitragsgruppenwechsel oder Krankenkassenwechsel stattgefunden hat, aber auch, wenn die Beschäftigung aufgrund von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld) unterbrochen war und bereits Teile des Kalenderjahres anderweitig gemeldet worden sind.
Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind bis spätestens 17.02.2025 an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten und dem Arbeitnehmer für seine Entgeltunterlagen auszuhändigen.