Minijobgrenze 2025 steigt auf 556 Euro
Ab 01.01.2025 gilt ein neuer Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) ab 01.01.2025. Die Minijobgrenze beträgt nunmehr 556 Euro.
Damit liegt für das Kalenderjahr 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt nicht mehr als 556 Euro im Monat bzw.6.672 Euro im Jahr beträgt.
Bitte überprüfen Sie zum Jahresbeginn die Beurteilung Ihrer Minijobber hinsichtlich der Einhaltung der neuen Minijobgrenze 2025.