Aktualisierung der Lohnsteuerbescheinigung 2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit sofortiger Gültigkeit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 aktualisiert.
Entsprechend dem geänderten Muster ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben. Das geänderte Muster ersetzt die bisherige Bekanntmachung vom 24. September 2024.
Das zugehörige BMF-Schreiben finden Sie hier auf der Website des Bundesfinanzministeriums.