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Akkordarbeit

Akkordarbeit ist eine Tätigkeit, bei der das Arbeitsentgelt nach dem erzielten Arbeitsergebnis ausgerichtet wird. Somit gilt der Akkordlohn als Leistungsentgelt. Die Akkordarbeit unterscheidet sich durch diese Art der Entlohnung von vielen anderen Tätigkeiten, in denen das Arbeitsentgelt nach der Arbeitszeit ausgerichtet wird. Für die Akkordarbeit dürfen alle Beschäftigten mit Ausnahme von Jugendlichen gemäß § 23 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie schwangere Frauen (§ 11 Abs. 6 des Mutterschutzgesetzes) und stillende Mütter (§ 12 Abs. 5 MuSchG) herangezogen werden. Dies liegt in der potenziell starken physischen und körperlichen Belastung der Akkordarbeit begründet.

 

Akkordarbeit in der Betriebswirtschaft

Die Akkordarbeit wird meist in zwei Arten unterteilt: Dem Geldakkord und dem Zeitakkord. Letzterer basiert auf einer vorgegebenen Zeit, innerhalb derer ein bestimmter Auftrag oder eine bestimmte Menge fertiggestellt werden soll. Dabei handelt es sich häufig um einen Zuschlag, der einem zuvor festgelegten Grundentgelt addiert wird. Beim Geldakkord gibt es keine zeitliche Vorgabe: Hier zählt nur die Menge. So führt eine doppelte Menge zu einem doppelten Entgelt, was beispielsweise im Bergbau vorkommen kann.

 

Für die Akkordarbeit gibt es drei grundlegende Voraussetzungen:

 

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Berechnung der Akkordarbeit

Bei der Abrechnung von Akkordentgelten spielen Stückrichtsätze, Akkordrichtsätze, eine entscheidende Rolle. Natürlich können Sie diese Faktoren für die Entgeltermittlung im Lohnabzug hinterlegen und problemlos mit einer Lohnsoftware in die monatliche Entgeltabrechnung einbinden In Bezug auf Lohnprogramme können Sie Dataline vertrauen. Wir helfen Ihnen neben der Lohnabrechnung auch, wenn Sie eine Gehaltsabrechnung erstellen oder eine Lohnbuchhaltungssoftware erwerben möchten. Bei Fragen zur Akkordarbeit oder einer Software für Ihren Betrieb, wenden Sie sich gerne an uns.

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