Fälligkeitstage 2023
An den Fälligkeitstagen innerhalb eines Kalendermonats müssen die Gesamtsozialversicherungsbeträge vom Arbeitgeber an die zuständige Einzugsstelle übermittelt werden. Die Beiträge werden in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld, die sich aus einer voraussichtlichen (Schätz-)Abrechnung ergibt, entrichtet. Der Fälligkeitstag ist der jeweils drittletzte Bankarbeitstag. Das heißt, an diesem Tag müssen die Beiträge spätestens bei der Einzugsstelle auf dem Bankkonto sein, damit eine rechtzeitige Verarbeitung innerhalb verwaltungsinterner Abläufe gewährleistet werden kann. Mögliche Beitragsdifferenzen aus der voraussichtlichen Beitragsschätzung des Vormonats und der letztendlichen (tatsächlichen) Beitragsschuld aus dem Vormonat sind mit der Beitragsabrechnung im aktuellen Monat auszugleichen.
Neben dem Fälligkeitstag für die Beiträge besteht ein weiterer Fälligkeitstag für Beitragsnachweise. Der Beitragsnachweis enthält die zu entrichtenden Beiträge (voraussichtliche Beitragsschuld). Dieser ist zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge von Ihnen als Arbeitgeber zu übermitteln. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle (also der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) unbedingt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die im Jahr 2023 geltenden Fälligkeitstage für Beiträge und vorangehende Beitragsnachweise:
Beitragsmonat 2023 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember |
Fälligkeit: Beitragsnachweis 25.01.20231 22.02.20231 27.03.20231 24.04.20231 24.05.20231 26.06.20231 25.07.20231 25.08.20231 25.09.20231 24.10.2/25.10.20231 24.11.20231 21.12.20231 |
Fälligkeitstag: Beiträge 27.01.2023 24.02.2023 29.03.2023 26.04.2023 26.05.2023 28.06.2023 27.07.2023 29.08.2023 27.09.2023 26.10./27.10.2023 28.11.2023 27.12.2023 |
1 Beitragsnachweise müssen mit Beginn des Tages (0:00 Uhr) bei den Krankenkassen vorliegen. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
2 Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.
In der Lohnsoftware Lohnabzug von DATALINE sind sämtliche Termine bereits mit Erinnerungsfunktion im Kalender eingetragen, sodass Sie keinen Fälligkeitstermin mehr verpassen: Sowohl das Erstellen von Beitragsnachweisen als auch das Abführen von Beiträgen zum Fälligkeitstag gelingen somit immer pünktlich.
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