Mindestlohn 2022 und 2023
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Oktober 2022 je Stunde 12,00 Euro. Dabei handelt es sich um eine Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf – andernfalls drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro und der Ausschluss des betroffenen Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Grundsätzlich gilt in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2015 flächendeckend ein allgemeiner Mindestlohn. Er soll Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen und auf diese Weise zu einem fairen Wettbewerb sowie zu mehr Stabilität in sozialen Sicherungssystemen beitragen. Dabei gilt der Mindestlohn 2022 prinzipiell für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmende an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Selbstständige sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben keinen Anspruch auf dem Mindestlohn. Auf Branchenmindestlöhne haben demgegenüber auch ehemalige Langzeitarbeitslose einen Anspruch, weil diese Löhne tariflich vereinbart sind. Die Entwicklung der Tariflöhne dient dabei der Orientierung für die Mindestlohnkommission, die der Bundesregierung alle zwei Jahre die Höhe einer Anpassung des Mindestlohns vorschlägt.
Sofern ein Branchen-Mindestlohn vereinbart ist, hat dieser Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn, zum Beispiel Pflege-Mindestlohn.
Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2022
Der Mindestlohn in Deutschland ist 2022 ausnahmsweise im Koalitionsvertrag festgelegt. Die Regierung sah darin eine einmalige Anpassung vor. Danach beträgt der Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Oktober 2022 12 Euro pro Stunde. Damit stieg der Mindestlohn in Deutschland 3 Mal im Jahr 2022 an, nachdem er bereits am 1. Januar 2022 von 9.60 Euro auf 9,82 Euro und dann wieder am 1. Juli 2022 angehoben wurde. Zukünftig ist die Mindestlohnkommission wieder für eine Anpassung des Mindestlohns in Deutschland zuständig. Nach 2022 wird dies erstmals wieder zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 der Fall sein.
Die Mindestlohnkommission hat ab 1.1.2024 einen Stundenmindestlohn von 12,41 Euro vorgeschlagen.
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