Ferienjob und Steuern

Ob für einen Ferienjob Steuern zu zahlen sind, richtet sich in der Regel nach dem Verdienst sowie dem Familienstand der betroffenen Person. Ferienjobs werden in den meisten Fällen von Schülern und Abiturienten ausgeübt, die häufig in die Steuerklasse 1 fallen. In diesem Fall sind für den Ferienjob oftmals keine Steuern zu entrichten, weil der Verdienst entsprechend gering ausfällt. Solange dieser nicht mehr als circa 11.000 Euro im Jahr beträgt, wird die gezahlte Lohnsteuer für einen Ferienjob nämlich zurückerstattet, denn laut Gesetz darf jede Person 11.604 Euro Einkommen haben, ohne dafür in 2024 Steuerzahlungen machen zu müssen.

Lohnsteuer für den Ferienjob?

Eine Lohnsteuer für den Ferienjob entfällt mitunter, wenn es sich bei der Tätigkeit um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung handelt. Darunter wird ein Job verstanden, der für maximal drei Monate beziehungsweise 70 Tage im Jahr ausgeübt wird und bei dem mehr als 538 Euro im Monat verdient wird. Hier übernimmt in der Regel der Betrieb eine pauschale Steuer. So sind für den kurzfristig Beschäftigten neben der Lohnsteuer bei einem Ferienjob dieser Art auch keine sonstigen Sozialversicherungsabgaben zu tätigen. Auch für Ferienjobs auf 538-Euro-Basis werden grundsätzlich keine Steuern oder Sozialabgaben fällig.

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