Drucken

Kindergeld

Mit dem Kindergeld soll in Deutschland die grundlegende Versorgung von Kindern gewährleistet werden. Sie als Elternteil haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld:

 

 

Zu beachten ist, dass immer nur einem Elternteil das Kindergeld überwiesen wird. Unter der Voraussetzung, dass das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgt, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind überwiesen werden. Sollten Sie mehrere Kinder haben, wird das Kindergeld als addierte Summe ausgezahlt.

 

Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit 2023 einheitlich 250 Euro je Kind.

 

Beide Elternteile können nach § 68 Absatz 3 im Einkommenssteuergesetz (EStG) bei der Familienkasse einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über das ausgezahlte Kindergeld des jeweiligen Kalenderjahres stellen.

Weitere Artikel zum Thema „Steuerrechtliches