Lohnprogramm von DATALINE: Betriebliche Altersversorgung

Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anbieten, dann wird diese im Lohnprogramm mit aufgeführt. Die betriebliche Altersversorgung ist eine Versorgungsleistung für den Arbeitnehmer. Die Finanzierung kann dabei zum einen durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen. Das bedeutet, ein Teil des Bruttogehalts wird in eine durch den Arbeitgeber abgeschlossene Rentenversicherung eingezahlt. Wird die Lohnabrechnung erstellt, dann wird dieser Betrag am Ende vom Nettolohn abgezogen. Das ist mit einer Lohnabrechnungssoftware durchführbar. Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierung durch den Arbeitgeber. Beide Formen der betrieblichen Altersversorgung werden mit dem Kürzel bAV abgekürzt und sind in der Sozialversicherung zum großen Teil steuer- sowie beitragsfrei. Arbeitgeber können diesen Beitrag in der Regel als Betriebskosten absetzen.

Lohnsoftware: Betriebliche Altersversorgung abrechnen leicht gemacht

In der betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf unterschiedliche Möglichkeiten, diese durchzuführen.

  1. Direktzusage: Hierbei sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu, direkte Leistungen der bAV selbst zu übernehmen.
  2. Pensionsfonds: Das sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die ein Arbeitgeber zur Erbringung der bAV beauftragt.
  3. Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die erbrachten Leistungen erhalten der Arbeitnehmer bei Renteneintritt oder die Hinterbliebenen im Falle seines Todes.
  4. Pensionskasse: Dabei handelt es sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung gewährt.

 

Bildet ein Arbeitgeber für die Direktzusage Pensionsrückstellungen, die nicht aus dem Entgelt des Arbeitnehmers finanziert werden, erhält der Beschäftigte kein steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.

Beiträge, die in einen Pensionsfonds, in eine Direktversicherung oder in eine Pensionskasse fließen, sind pro Jahr für bis zu acht Prozent der BBG-RV steuer- und bis zu vier Prozent beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Unverfallbarkeit
Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, bevor der Versicherungsfall eintritt, bleiben die Ansprüche unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Die Zusage muss mindestens zum 1. Januar 2018 erfolgt sein und zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens drei Jahre bestanden haben. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer das 21. Lebensjahr vollendet haben. Wurde die Zusage vor dem 1. Januar 2018 getroffen, gelten fünf Jahre sowie die Vollendung des 25. Lebensjahrs.

Mit der Lohnsoftware von DATALINE ist die Abrechnung der betrieblichen Altersversorgung unkompliziert möglich.

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