Mankogeld – eine sinnvolle Vereinbarung

Für alle Arbeitnehmer, die im Bereich der Kassenführung im Unternehmen tätig sind, gibt es die Möglichkeit, vom Arbeitgeber einen zusätzlichen monatlichen Betrag zum Lohn zu bekommen. Das ist das sogenannte Mankogeld. Damit übernimmt der Arbeitnehmer eine Mankohaftung, wenn es zu Fehlbeträgen bei der Kassenabrechnung kommen sollte. Mit dieser Vereinbarung soll ein positiver Anreiz geschaffen werden, Differenzen zu vermeiden. Außerdem schützt das Mankogeld den Mitarbeiter davor, Fehlbeträge aus seinem laufenden Lohn ersetzen zu müssen. Oft ist auch bei sorgfältigster Arbeit ein Manko nicht zu vermeiden. Eine Vereinbarung über eine Mankohaftung wird daher oftmals im Kassenbereich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen.

 

Es müssen allerdings bestimmte Bedingungen für eine wirksame Mankoabrede erfüllt werden. So ist die Höhe des Mankogelds im Arbeitsvertrag festzuhalten. Die Höhe der Haftung, für die der Arbeitnehmer aufkommen muss, steht im direkten Zusammenhang mit dem Betrag des Mankogelds. Die jährliche Haftung ist begrenzt auf das 12-fache des monatlich gezahlten Mankogelds. Wenn also das monatliche Mankogeld zum Beispiel 30,-- Euro beträgt, ist die Haftung des Mitarbeiters auf 360,-- Euro beschränkt. Das gilt sogar auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ein alleiniger Zugriff auf die Kasse durch den Arbeitnehmer gehört auch zu den notwendigen Erforderlichkeiten.

 

Lohnsoftware für die rechtlich korrekte Handhabung

Nun stellt sich aber auch die Frage nach der steuerlichen Handhabung bei Zahlung solcher Gelder, die zusätzlich zum Lohn beziehungsweise Gehalt gezahlt werden. Mankogeldzahlungen, die höher als 16,-- Euro monatlich sind, müssen versteuert werden.

 

Viele Arbeitgeber fühlen sich damit überfordert. Das könnte ein Grund sein, warum solch sinnvolle Möglichkeiten nicht genutzt werden. Eine einfache und steuerlich sichere Lösung ist der Einsatz einer Lohnsoftware in Ihrem eigenen Betrieb. Sie ist kinderleicht auf jedem PC zu installieren. Unsere moderne Lohnsoftware von DATALINE ist so aufgebaut, dass Sie Punkt für Punkt durch das Programm geführt werden. Abrechnungen mit Mankogeld, Urlaubsgeld oder anderen „Spezial-Lohnarten“ Ihrer Mitarbeiter erstellen Sie unabhängig, pünktlich und vor allem rechtssicher.

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