Steuerabzug

Steuerabzug meint Steuern, die durch Einbehaltung an der Einkunftsquelle als Abzugsteuer erhoben werden. Dadurch unterscheiden sie sich von den Quellensteuern wie Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer, die beim Empfänger der Einkünfte erhoben werden. Der Steuerabzug ist damit die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Darüber hinaus werden im umgangssprachlichen Gebrauch jedoch auch Werbungskosten und Sonderausgaben, mit denen die Einkommensteuer zum Teil gemindert werden kann, als Steuerabzug bezeichnet.

Steuerabzug bei Unternehmen

Der Steuerabzug erfolgt in der Regel monatlich und schließt das Besteuerungsverfahren im Allgemeinen ab. Die Ausnahme hiervon ist, dass der Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt oder dass für einen Arbeitnehmer nach dem Ablauf eines Kalenderjahres noch eine Veranlagung zur Einkommensteuer infrage kommt. Der Steuerabzug erfolgt im Falle der Lohnsteuer an der Quelle des Lohns durch Einbehaltung vom Arbeitnehmer und Abführung durch den Arbeitgeber. Das ist für die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens von Bedeutung, die sich mit der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Angestellten befasst. Einfach, rechtssicher und schnell gelingt das mit einem Softwareprogramm wie der Lohnsoftware Lohnabzug von DATALINE. Auf der modular aufgebauten und somit klar sowie übersichtlich strukturierten Oberfläche des Programms sehen Sie Stammdaten, Abrechnungen und Abrechnungsergebnisse auf einen Blick.

 

 

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