Heimarbeiter2

Steuerliche Besonderheiten bei Heimarbeitern

Für die steuerliche Behandlung Ihrer Mitarbeiter im Home Office gelten spezielle Regelungen, die Sie bei den Merkmalen im Lohnkonto beachten sollten. Heimarbeiter erhalten von ihren Arbeitgebern Heimarbeiterzuschläge, die zur Begleichung der entstehenden Mehraufwendungen dienen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Beleuchtung und Heizung des Arbeitszimmers sowie die Miete. Diese Zuschläge werden zusätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn vermerkt und sind bis zu einem Betrag, der zehn Prozent des Grundlohns nicht übersteigen darf, steuerfrei. Sofern die Mehraufwendungen die steuerfreien Heimarbeiterzuschläge übersteigen, kann die Differenz als Werbungskosten berücksichtigt werden.

 

Anstelle einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können Sie Heimarbeitern auch einen regelmäßigen Zuschlag zum Gehalt auszahlen. Dieser zählt jedoch zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dazu und sollte von Ihnen entsprechend berücksichtigt werden. Wichtig ist für Sie als Arbeitgeber die gesonderte Ausweisung der Heimarbeiterzuschläge in den jeweiligen Lohnkonten. Die einzelnen Merkmale, die für die steuerliche Behandlung Ihrer Angestellten im Home Office wichtig sind, können Sie im Lohnabrechnungsprogramm von DATALINE eintragen und korrekt vermerken.

Weitere Artikel zum Thema „Steuerrechtliches