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Mit dem Paket "Lohnabzug PLUS" können Sie bis zu 7 Firmen und mit dem Paket "Lohnabzug PRO" bis zu 50 Firmen anlegen und abrechnen. Es gelten hierbei alle "aktiven" Mandanten.

 

Sollten Sie mehr Mandanten abrechnen wollen, können Sie eine Erweiterung erwerben: Mandanten XL ermöglicht die Abrechnung von bis zu 100 Firmen und Mandanten XXL die Abrechnung von bis zu 200 Firmen. Voraussetzung für den Erwerb einer dieser Erweiterungen ist mindestens das Softwarepaket "Lohnabzug PLUS".

In der Sozialversicherung ist verpflichtend vorgesehen, dass alle Beitragsnachweise und Meldungen online (maschinell) an die Krankenkassen (Einzugsstellen) übermittelt werden. Sie müssen auch einen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung elektronisch versenden. Voraussetzung für dieses Verfahren ist ein ITSG-zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm wie Lohnabzug. Aus nicht zertifizierten Programmen dürfen keine DEÜV-Meldungen, U1- und U2-Erstattungsanträge, Beitragsnachweise oder eAU-Anfragen versendet werden.

Um dieses Verfahren durchführen zu können, muss der Betrieb ein Zertifikat der ITSG erwerben. Weitere Informationen zur Zertifizierung in Lohnabzug finden Sie hier.

Bei mehrfach (versicherungspflichtig) beschäftigten Arbeitnehmern sind die Entgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Bitte gehen Sie dazu unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. auf die Karte „Sozialvers.“ und markieren das Feld „Mehrfachbeschäftigung“. In dem anschließend erscheinenden Dialog tragen Sie bitte das Fremdentgelt aus der/den weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigungen ein soweit es Ihnen bekannt ist.

Aufgrund dieser Eingabe berücksichtigt Lohnabzug ggf. die anteilige Beitragsverteilung zwischen den unterschiedlichen Arbeitgebern. Dies hat besondere Auswirkungen sofern durch die Zusammenrechnung der Beschäftigungen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung in summa überschritten werden, also das Gesamtentgelt oberhalb einer Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Gegebenenfalls erhalten Sie in solchen Abrechnungsfällen von den Krankenkassen online eine Aufforderung, sogenannte GKV-Monatsmeldungen abzugeben. Diese werden dann vom Programm automatisch erstellt.

Sie finden das Meldearchiv mit allen erstellten Meldungen unter Abrechnungen-Meldungen auf der Karteikarte „Meldearchiv“.

Hier können Sie die Betriebe, Zeiträume und Mitarbeiter gesamt oder einzeln auswählen und sich auf diese Art und Weise eine Übersicht der Meldungen für einen Arbeitnehmer erstellen.

Die Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer finden Sie unter Abrechnungen-Meldungen über die Lasche "Drucken". Sie erhalten die Meldebescheinigung nur für versendete Meldungen (Status: Versand).

Markieren Sie dazu den Arbeitnehmer und klicken Sie auf „Drucken“. Sie erhalten dann in der Druckvorschau verschiedene Möglichkeiten des Ausdrucks. Die Meldebescheinigung ist grds. an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Das gilt nicht für die UV-Jahresmeldungen (Grund 92) und die Personengruppe 190.

Das Meldebrutto ist das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt, welches an den Rentenversicherungsträger erstattet wird. Auf den Meldungen wird dieses kaufmännisch gerundet.

Sie finden die Angabe zum Meldebrutto nicht nur auf den Meldungen sondern unter anderem auch auf dem Lohnkonto des Mitarbeiters.

Die Meldestelle des Arbeitnehmers hinterlegen Sie unter Personaldaten-Steuer und Sozialvers. Auf der ersten Karte „Beschäftigung“. Bitte beachten Sie, dass hier auch für privat Krankenversicherte eine Meldestelle hinterlegt werden muss, wenn diese sozialversicherungspflichtig (und damit auch meldepflichtig) sind.

Voraussetzung, um die Meldungen zur Sozialversicherung online versenden zu können, ist mindestens Lohnabzug COMFORT, eine Emailadresse sowie ein gültiges ITSG-Zertifikat.

Bevor die Meldungen versendet werden können, müssen sie geprüft werden. Führen Sie bitte unter Abrechnungen-Meldungen den „Prüflauf“ durch.

Wenn der Prüflauf erfolgreich war, erscheint in der Spalte „Status“ „OK“, d.h. „fertig zum Versenden“.

Sollten Fehler beim Prüflauf auftauchen, so erhalten Sie ein Fehlerprotokoll am Bildschirm angezeigt.

In diesem Fall korrigieren Sie bitte den Fehler (z.B. keine Sozialversicherungsnummer erfasst), indem Sie i. d. R. in den Personalstammdaten den fehlenden Wert eintragen, die aktuelle Abrechnung löschen (Abrechnungen-Eingabe „löschen“) und den betroffenen Mitarbeiter erneut abrechnen. Es wird dann eine neue (korrekte) Meldung erzeugt. Diese muss erneut per Prüflauf geprüft werden und kann dann versendet werden.

Alle Meldungen, welche den Status „OK“ haben, können mittels der Lasche „Senden“ über Olümp versendet werden. Markieren Sie einfach die zu versendenden Meldungen und klicken auf die Lasche „Senden“. Nach einer Sicherheitsabfrage, ob Sie die markierten Dateien wirklich versenden wollen, erscheint der Versendedialog.

Klicken Sie hier bitte auf „Datei erstellen“ und die Datei „Meldungen“ wird an Olümp übergeben und steht dort im „Postausgang“ bereit.

Klicken Sie anschließend bei bestehender Onlineverbindung auf „DEÜV-Meldungen versenden“.

Nachdem die Meldungen erfolgreich versendet worden sind, finden Sie diese im Ordner „Gesendete Daten“.

Hier können Sie sich ggf. eine Meldebescheinigung ausdrucken.In Lohnabzug wird diese Meldung mit dem Status „Versand“ gekennzeichnet.

Bitte drucken Sie hier die Meldebescheinigung für den Arbeitnehmer aus.

Die Meldungen zur Sozialversicherung werden von Lohnabzug im Zuge des maschinellen Melde- und Beitragsverfahrens automatisch (maschinell) erzeugt. Grundsätzlich werden die Meldungen immer mit dem nächsten Abrechnungszeitraum erzeugt, in dem die Meldung erstattet werden muss.

Beispiel:
Eine Abmeldung zum 31. Mai wird beispielsweise mit der Maiabrechnung des Mitarbeiters erzeugt.

Die Jahresmeldungen werden übrigens mit der Januarabrechnung des Folgejahres ausgegeben. Die UV-Jahresmeldungen erzeugt Lohnabzug beim Monatswechsel in den Januar.

Eine manuelle Meldung in Lohnabzug zu erzeugen ist nicht möglich.

Dieser Begriff steht für die geringfügig entlohnt beschäftigten Arbeitnehmer, auch 538-EUR-Kräfte (bis 31.12.2023 noch 520-EUR-Kräfte) genannt.

Die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft führt das komplette Meldeverfahren für geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) und kurzfristig Beschäftigte durch (auch das Umlageverfahren).

Bei diesen Personenkreisen ist stets die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle zu hinterlegen (Betriebsnummer 98000006). Ordnen Sie im Personalstamm unter Steuer und Sozialvers. bitte die Minijob-Zentrale als Einzugsstelle diesen Personenkreisen zu.

Die monatliche Abrechnung erstellen Sie unter Abrechnungen-Eingabe.

Schwangere Arbeitnehmerinnen erhalten grds. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von der zuständigen Krankenkasse. Bitte tragen Sie diesen Zeitraum unter Personaldaten-Abwesenheiten ein.

Einen Erstattungsantrag U2 für den ausgezahlten Arbeitgeberzuschuss können Sie im Programmteil Entgelt erstellen und versenden.