Mindestausbildungsvergütung 2022
In vielen Betrieben halten nun die neuen Azubis Einzug. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, neues Personal anzulegen und die Azubis erstmalig abzurechnen. Bei der Vergütung der Auszubildenden lohnt ein Blick in den Ausbildungsvertrag, der die Ausbildungsvergütung enthalten sollte. Dabei gilt es aber auch die Mindestausbildungsvergütung zu beachten.
Die Mindestausbildungsvergütung gibt es bereits seit 2020. Diese sichert den Azubis eine Mindestvergütung in der Ausbildungszeit zu. Ein Unterschreiten der Mindestausbildungsvergütung ist zwar per Tarifvertrag möglich, aber im Grunde soll die Mindestausbildungsvergütung eine Untergrenze für die Entlohnung von Auszubildenden darstellen. Tatsächlich dürften zahlreiche Auszubildende aber deutlich über der Mindestausbildungsvergütung liegen. Denn viele Betriebe zahlen auch anhand eines geltenden Tarifvertrages bzw. haben die Ausbildungsvergütung an das Marktumfeld angepasst.
Wichtig ist für die Ausbildungsbetriebe, dass nicht unterhalb der Mindestausbildungsvergütung gezahlt wird. Denn dies kann zu einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro führen.
Nachdem die Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2020 eingeführt worden ist, hat sie sich bereits 2021 erhöht. Für 2022 ist ebenfalls eine Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung vorgesehen – gleiches gilt auch schon jetzt für 2023. Für das Jahr 2024 soll dann die Mindestausbildungsvergütung neu festgelegt werden. Dies soll dann rechtzeitig bis November 2023 für das Jahr 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Mindestausbildungsvergütung 2022
Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr ab 2022 eine höhere Ausbildungsvergütung. Sie beträgt ab 2022 für Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro im Monat.
Für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr soll sie mindestens 690,30 Euro betragen (+ 18 Prozent). Für Auszubildende, die 2022 das 3. Ausbildungsjahr bestreiten liegt sie bei 789,75 Euro bzw. bei 819,00 Euro für Azubis im 4. Lehrjahr (+ 35 Prozent bzw. + 40 Prozent).
Es gilt natürlich „mehr geht immer“.
Mindestausbildungsvergütung 2023
Die Mindestausbildungsvergütung für das kommende Jahr steht auch schon fest.
Sie beträgt:
- 620,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr
- 731,60 Euro im 2. Ausbildungsjahr
- 837,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr
- 868,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr
Mindestausbildungsvergütung und Mindestlohn
Die Mindestausbildungsvergütung unterscheidet sich in einigen Bereichen vom allgemeinen Mindestlohn. So handelt es sich bei der Mindestausbildungsvergütung um eine „Mindestvergütung“ für Auszubildende je Monat. Sie ist nicht vom Alter abhängig, sondern richtet sich allein nach dem Ausbildungsjahr.
Der allgemeine Mindestlohn wird hingegen nicht für Ausbildungsverhältnisse fällig und bemisst sich anhand eines Mindeststundenlohns (seit 1.7.2022 je Stunden 10,45 Euro bzw. 12,00 Euro ab 1.10.2022).