Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte eigentlich bereits im Jahre 2022 eingeführt werden. Aufgrund von Verzögerungen in der technischen Umsetzung hat der Gesetzgeber den Verfahrensstart zwischenzeitlich auf den 1.1.2023 verschoben. Dann soll es aber losgehen und der gelbe Schein auf Papier nach und nach von der Bildfläche verschwinden.

 

Diese Änderung hat gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis, da sich die Informationsabläufe bei einer Krankmeldung in den meisten Betrieben deutlich verändern werden. Denn künftig werden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch aus Lohnabzug abgefragt. Das bedeutet, der Lohnabrechner muss frühzeitig von der Krankmeldung eines Arbeitnehmers in Kenntnis gesetzt werden, damit er dann die Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der Krankenkasse abrufen kann.

 

Aktuell dürfte die Information einer krankheitsbedingten Fehlzeit nicht unmittelbar an die Lohnabrechnung übermittelt werden. Vielmehr wird aktuell oftmals der „gelbe Schein“ im Laufe des Monats an die Lohnabrechnung übergeben, damit von dort gegebenenfalls ein AAG-Erstattungsantrag gestellt werden kann. Diese Praxis müsste ab 2023 angepasst werden. Denn dann wird der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit durch den elektronischen Abruf bei der Krankenkasse angestoßen. Die Papier-Bescheinigung soll in den meisten Fällen nicht mehr verwendet werden.

 

In Lohnabzug ist das Verfahren bereits seit geraumer Zeit umgesetzt und steht zum Testen bereit. Wenden Sie sich dazu einfach an unseren Kundenservice, der Ihnen den Freischaltcode zum Testen mitteilt. Ab Oktober 2022 wird dann das Verfahren für alle Anwender ab Lohnabzug COMFORT freigeschaltet.