Mindestlohn - 12 Euro Stundenlohn

Zum 1.10.2022 ist der allgemeine Mindestlohn auf 12 Euro je Stunde angehoben worden. Das bedeutet, dass Sie die Stundenlohnhöhe Ihrer Mitarbeiter prüfen sollten, ob der neue Mindestlohn eingehalten wird. In der Zeit vom 1.7.2022 bis 30.9.2022 betrug der Mindestlohn 10,45 Euro je Stunde.

 

Sollten Sie noch Arbeitnehmer beschäftigen, die weniger als 12 Euro je Stunde erhalten, müssen Sie den Stundenlohn entsprechend anpassen (erhöhen). Der allgemeine Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr. Lediglich in besonderen Fallkonstellationen kann vom Mindestlohn abgewichen werden, zum Beispiel bei Schülern, die noch keine 18 Jahre sind.

 

Ein Unterschreiten des allgemeinen Mindestlohns kann zu erheblichen Geldbußen führen, daher sollten Sie hier genau prüfen. Legen Sie bei der „Mindestlohnprüfung“ bitte ein besonderes Augenmerk auf die Minijobber in Ihrem Betrieb. Denn bei diesem Personenkreis schauen die Zollprüfer besonders genau hin, wenn der Mindestlohn geprüft wird. 

 

Achten Sie auch auf die vertraglich vereinbarte (Wochen)Arbeitszeit der Minijobber. Ab 1.10.2022 gilt, dass ein Minijobber bis zu 10 Stunden je Woche arbeiten kann, wenn er zum Mindestlohn (12 Euro) vergütet wird. In der Zeit von Juli bis Ende September 2022 waren es ebenfalls rund 10 Wochenarbeitsstunden, so dass hier im Grunde keine Anpassung nötig sein dürfte. Dennoch sollte dies übergeprüft werden.

 

Beachten Sie bitte auch die korrekten Arbeitszeitaufzeichnungen bei den Minijobbern. Hier sind bereits seit Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 die arbeitstäglichen Arbeitszeiten mit Beginn, Dauer und Ende aufzuzeichnen.

 

Praxis-Tipp: Nutzen Sie die Zeiterfassung in DATALINE Lohnabzug

 

Sofern Sie bei einzelnen Mitarbeitern das Entgelt ändern müssen, nehmen Sie dies bitte in den Personaldaten – Einkünfte vor.

 

 Mindestlohnanpassung - Folgen

 

Sollten Sie Entgelterhöhungen aufgrund des neuen Mindestlohns vornehmen müssen, so sollten Sie stets auch das Lohngefüge im Betrieb vor Augen haben. Durch die Mindestlohnanpassung kann es dazu kommen, dass Sie auch für weitere Arbeitnehmer die Entgelte erhöhen müssen, um das bisherige Lohngefüge zu erhalten.