Übergangsbereich ausgeweitet - Midijobs

Durch die Anhebung der Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich, verändert sich auch der Übergangsbereich (Midijobbereich). Aber nicht nur die untere Grenze steigt, auch die obere Midijobgrenze ist erhöht worden.

 

Im Übergangsbereich befindet sich ab 1.10.2022 ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßiges Entgelt zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro monatlich liegt. Das bedeutet in der Abrechnungspraxis für die in Frage kommenden Arbeitnehmer, dass eine neue versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen ist. Hierbei gelten die bekannten Rahmenbedingungen, die sich nicht verändert haben.

 

Dies kann dazu führen, dass Sie nun für weitere Arbeitnehmer die Kennzeichnung „Übergangsbereich“ in den Personaldaten hinterlegen müssen.

 

Eine weitere Änderung im Midijobbereich ist bei der Beitragsberechnung ab 1.10.2022 eingeführt worden. Die Berechnungssystematik wurde nun geändert, so dass sich für die Midijobber im unteren Übergangsbereich eine deutliche Beitragsentlastung bemerkbar macht. Für Arbeitgeber wird es hingegen gerade im unteren Übergangsbereich teurer, da die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nun höher sind. Insgesamt verringern sich die Sozialversicherungsbeiträge jedoch durch die neue Berechnungssystematik im Vergleich zur Berechnung bis 30.9.2022.

 

Ausblick Midijobs

 

Aktuell ist geplant, die obere Midijobgrenze zum 1.1.2023 erneut – auf dann 2.000 Euro – zu erhöhen. Bislang ist das Gesetzesvorhaben aber noch nicht verabschiedet worden, so dass abzuwarten ist, ob die erneute Erhöhung kommen wird.