Anlage eines Stundenlohns in Lohnabzug

Einer der am häufigsten verwendeten Lohnarten in der Personalabrechnung dürfte wohl der Stundenlohn sein. In Lohnabzug wird diese Lohnart deshalb bereits als Standard-Lohnart im Lohnartenschlüssel für den Betrieb geführt.

 

Für die Personalabrechnung macht es Sinn, diese Lohnart bereits im Personalstamm unter Einkünfte zu erfassen. Dies gilt im Übrigen auch für ähnliche Lohnarten wie Überstunden oder Entgeltfortzahlung.

 

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So können diese dann für jede einzelne Monatsabrechnung mit den hinterlegten Parametern (z.B. Stundensatz) zur Abrechnung angeboten werden. Das spart Zeit und vermeidet Übertragungsfehler. 

 

In diesen Fällen sind dann lediglich noch die variablen Daten nachzutragen, z.B. die Anzahl der abzurechenden Stunden für den jeweilige Abrechnungszeitraum.