Weihnachtsgeld als Einmalzahlung

In Betrieben mit Tarifbindung werden häufig Weihnachtsgelder gezahlt. Hierbei handelt es sich regelmäßig um eine Einmalzahlung, die der Arbeitnehmer im November oder Dezember eines Jahres erhält. Steuerlich wird hierbei von „sonstigen Bezügen“ gesprochen.

 

Einmalzahlungen sind in der Entgeltabrechnung im Vergleich zu laufenden Einnahmen (z. B. Monatsentgelte) besonders zu betrachten. Sie unterliegen einer besonderen Beitragsberechnung und auch bei der Lohnsteuer ist eine abweichende Steuerberechnung anzuwenden. Dies bedeutet in der Entgeltabrechnung, dass Einmalzahlungen „gesondert“ ausgewiesen werden müssen, damit diesen Besonderheiten Rechnung getragen werden kann.

 

In Lohnabzug können Sie diese Einmalzahlungen (wie z. B. Weihnachtsgelder) ganz einfach in der Abrechnung über die Karteikarte Einmalzahlung erfassen. Dort wählen Sie einfach die entsprechende Einmalzahlung aus und tragen den Betrag ein.

 

Weihnachtsgeld Bild 1

 

 Alternativ können Sie jährlich wiederkehrende Einmalzahlungen auch in den Personaldaten je Mitarbeiter erfassen, so dass diese jährlich in einem bestimmten Abrechnungsmonat (z.B. November) automatisch mit ausgezahlt werden. 

 

Weihnachtsgeld Bild 2

 

Lohnabzug berücksichtigt die Besonderheiten zur Sozialversicherung und bei der Steuerberechnung für die Einmalzahlung für die Entgeltabrechnung. Die Einmalzahlung wird in der Abrechnung als eigene „einmalige Lohnart“ extra ausgewiesen.

 

 

Weihnachtsgeld Bild 3