Jahresmeldungen 2022

Zum Jahresende stehen in der Entgeltabrechnung zahlreiche Aufgaben an. So sind zum Ende eines Kalenderjahres unter anderem die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung an die zuständigen Einzugsstellen zu übermitteln - die DEÜV-Jahresmeldungen.

 

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr sind bis spätestens 16.2. des Folgejahres an die jeweilige Einzugsstelle elektronisch zu versenden. Als Einzugsstellen fungieren hier die Krankenkassen sowie die Minijob-Zentrale für die geringfügig Beschäftigten. Als Abgabegrund (Meldegrund) der Jahresmeldung ist stets der Abgabegrund „50“ zu verwenden.

 

 In der Jahresmeldung ist das beitragspflichtige Entgelt des abgelaufenen Kalenderjahres zu bescheinigen. Als beitragspflichtiges Entgelt gilt hier das zur Rentenversicherung beitragspflichtige Entgelt – also maximal bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.

 

Die Jahresmeldungen enthalten stets einen Meldezeitraum. Diese kann maximal das komplette Kalenderjahr enthalten (1.1. bis 31.12.). Hat eine Beschäftigung erst im Laufe des Kalenderjahres begonnen oder hat der Arbeitnehmer beispielswiese seine Krankenkasse unterjährig gewechselt, so gilt der Beginn der Beschäftigung bzw. der Mitgliedschaftsbeginn bei der neuen Kasse als Beginndatum des Meldezeitraums. 

 

Beispiele:

Hans Meier arbeitet seit Jahren bei der Schulung GmbH und ist bei der A Krankenkasse versichert. Er erhält ein Monatsentgelt von 3.000 Euro.

 

Jahresmeldung:

Abgabegrund: 50

Meldezeitraum: 1.1.2022 bis 31.12.2022

Beitragspflichtiges Entgelt: 36.000 Euro

 

Karla Brunni hat ihre Beschäftigung erst zum 1.7.2022 bei der Schulung GmbH aufgenommen. Sie verdient ebenfalls 3.000 Euro monatlich.

 

Jahresmeldung:

Abgabegrund: 50

Meldezeitraum: 1.7.2022 bis 31.12.2022

Beitragspflichtiges Entgelt: 18.000 Euro

 

Jahresmeldungen in Lohnabzug

 

Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung werden in DATALINE Lohnabzug automatisch erstellt. Mit der Januar-Abrechnung 2023 werden die Jahresmeldungen 2022 bereitgestellt. Hier sind die Meldezeiträume und Entgelte für jeden einzelnen Arbeitnehmer bereits hinterlegt, so dass Sie die Jahresmeldungen lediglich kontrollieren sollten und dann mit der Januarabrechnung an die Mitarbeiter verteilen können, nachdem sie diese (unter Abrechnungen - Meldungen) versendet haben.