Kindergeld 2023 steigt

Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse gezahlt. Im öffentlichen Dienst übernimmt regelmäßig der Arbeitgeber die Auszahlung über die Entgeltabrechnung. Bislang war das Kindergeld, je nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Ab 2023 wird es erhöht und vereinheitlicht. Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) am 25.11.2022 zugestimmt.

 

Ab 1.1.2023 steigt das Kindergeld für jedes Kind auf monatlich 250 Euro. 

 

 Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Geplant war zum Jahresanfang 2023 eine Erhöhung auf 237 Euro für die ersten drei Kinder. Nun gibt es eine deutliche Erhöhung.

 

Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend ab 2022 erhöht. Diese Erhöhung wirkt sich aber für das Jahr 2022 nicht auf die Lohnsteuer aus, hier gilt der erhöhte Kinderfreibetrag erst ab 2023.

 

Für das Jahr 2022 wird er erhöht auf 2.810 Euro je Elternteil (bzw. 5.620 Euro für beide Eltern). Für das Jahr 2023 steigt er auf 3.012 Euro bzw. 6.024 Euro und für das Jahr 2024 auf 3.192 Euro bzw. 6.348 Euro.

 

Zusätzlich zum Kinderfreibetrag gibt es für jeden Elternteil einen Freibetrag von 1.464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser Betrag bleibt unverändert.