Was gibt es über Heiligabend und Silvester aus betrieblicher Sicht zu beachten

Grundsätzlich gelten diese beiden Tage als normale Arbeitstage. Ob an diesen Tagen dann auch gearbeitet werden muss oder der Arbeitnehmer einen halben oder ganzen Tag frei bekommt, wird meist über eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geregelt. Der Arbeitgeber kann ggf. auch individuell entscheiden wer an diesen Tagen arbeiten muss und wer nicht.

 

In vielen Betrieben wird für diese beiden Tage ein halber Urlaubstag genommen um nicht arbeiten zu müssen. Diese innerbetriebliche Reglung ist aber eigentlich lt. Bundesurlaubsgesetz gar nicht vorgesehen, da Urlaub zusammenhängend genommen werden sollte und es keine halben Urlaubstage lt. Gesetz gibt. 

 

In manchen Bundesländern dürfen Arbeiten an Heiligabend, die einen sehr hohen Lärmpegel haben, nach 14 Uhr nicht mehr durchgeführt werden. Dieses Beschäftigungsverbot hat dann auch der Arbeitgeber zu tragen.

 

Eine Falle für den Arbeitgeber kann hier die freiwillige Entscheidung sein, den Arbeitnehmern für diese Tage freizustellen. Wird dies 3mal in Folge durchgeführt und hat der Arbeitgeber nicht schriftlich diese Freiwilligkeit dokumentiert, dann entsteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch daraus. In solch einem Fall spricht man dann von einer betrieblichen Übung.