Ab 1. Januar 2023 fällt der Sozialversicherungsausweis weg

Bereits seit 2012 wurde das rosa Kärtchen für den Sozialversicherungsausweis nicht mehr verschickt, sondern durch ein Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung ersetzt.

 

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Im Zuge der Digitalisierung und Entbürokratisierung wird nun der elektronische Abruf bzw. Import der Versicherungsnummer anstelle der Vorlagepflicht des SV-Ausweises eingeführt. Dieses Versicherungsnummernabfrage erfolgt in Lohnabzug auf Knopfdruck direkt im Dialogverfahren mit der Rentenversicherung, sodass eine bereits vergebene Versicherungsnummer für die oder den neue(n) Beschäftigte(n) direkt mitgeteilt und dann auch für die eigenen Stammdaten übernommen werden kann.