Jahresmeldungen zur Unfallversicherung
Zum Beginn eines neuen Kalenderjahres sind neben den Jahresmeldungen zur Sozialversicherung auch die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu erstellen und zu versenden. Dabei gelten einige Besonderheiten.
Die Jahresmeldungen für die Unfallversicherung sind für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens 16.2. des Folgejahres zu übermitteln. Besonders dabei ist jedoch der Meldezeitraum. Denn unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigungszeit, ist bei den Jahresmeldungen zur Unfallversicherung stets das komplette Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) zu melden. Dies führt dazu, dass auch für Mitarbeiter, die im Laufe des abgelaufenen Kalenderjahres ausgeschieden sind, noch Jahresmeldungen zur Unfallversicherung erstellt werden und versendet werden müssen.
Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung gehen (anders als der Name vermuten lässt) nicht an die Unfallversicherungsträger. Vielmehr dienen diese der Rentenversicherung für Prüfzwecke. Für die Unfallversicherung sind die angaben auf dem Lohnnachweis maßgebend.
Inhaltlich sind folgende Angaben in den Jahresmeldungen zur Unfallversicherung zu beachten:
- Abgabegrund 92
- Versicherungsnummer
- Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes
- Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung
- Unternehmernummer nach § 136a des Siebten Buches (bzw. Mitgliedsnummer bis 2022)
- Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
- das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowie seine Zuordnung zur jeweilig anzuwendenden Gefahrtarifstelle
In DATALINE Lohnabzug werden die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung beim Monatswechsel in den Januar des neuen Jahres erstellt, so dass sie im Januar des neuen Jahres versendet werden können.