Midijobs 2022 und 2023 im Vergleich

Die Midijobs haben in der letzten Zeit einige Veränderungen durchlebt. So wurde zum 1.10.2022 durch die Anhebung der Minijobgrenze, die untere Entgeltgrenze auf 520,01 Euro angehoben. Aber auch die obere Entgeltgrenze stieg zunächst auf 1.600 Euro und ab 1.1.2023 sogar auf 2.000 Euro.

 

Diese Entgelterhöhungen haben unmittelbare Folgen für die Entgeltabrechnung. Denn durch jede Verschiebung der Entgeltgrenzen, folgt auch eine Änderung der Berechnungsformel. Welche Auswirkungen dies auf die Berechnung hat, sehen Sie im folgenden Beispiel.

 

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Berechnungsbeispiel:

Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoentgelt von 1.000 Euro monatlich (Steuerklasse 1, Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 1,2 %) durfte sich durch die Änderungen bei der Berechnungsformel über ein deutliche Lohnplus freuen. Während der Betrieb durch die gestiegenen Lohnnebenkosten durch die Sozialversicherungsbeiträge mit höheren Kosten konfrontiert ist.

 

Entgeltberechnung bis September 2022

Der Arbeitnehmer hat ein Nettoentgelt in Höhe von 816,51 Euro erzielt und der Betrieb trug 1.237,56 Euro Lohnkosten (Arbeitgeberbelastung).

 

Entgeltabrechnung Oktober bis Dezember 2022

Der Arbeitnehmer erhielt durch die angepasste Berechnungsformel für Midijobs ein höheres Entgelt von nunmehr 858,32 Euro netto. Die Arbeitgeberbelastung stieg auf 1.258,81 Euro.

 

Entgeltberechnung ab Januar 2023

Zum Jahresbeginn durfte sich der Midijobber erneut über eine Nettoerhöhung auf nun 870,12 Euro freuen und der Arbeitgeber wird nun mit 1.269,58 Euro monatlich belastet.

 

Änderungen durch Midijob-Formel 2023

Die Änderungen der Midijobformel haben positive Auswirkungen auf die Nettoentgelte der Arbeitnehmer. Im obigen Beispiel fällt die Nettosteigerung besonders deutlich aus, da der Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung nicht erhöht worden ist. Da jedoch zahlreiche Kassen die Zusatzbeiträge angehoben haben, fällt die Erhöhung bei vielen Arbeitnehmern dann doch weniger hoch aus.

 

Wichtig ab 2023 bei Midijobs

 

Die obere Entgeltgrenze bei den Midijobs ist ab 1.1.2023 auf 2.000 Euro angehoben worden. Dies bedeutet, dass nun auch Arbeitnehmer, die bislang (bis 2022) nicht im Midijobbereich beschäftigt waren, nun von den Midijobregelungen profitieren.

 

Bitte beachten Sie daher, dass „Midijob-Kennzeichen“ (Übergangsbereich) bei den Arbeitnehmern im Personalstamm zu hinterlegen.