Feiertagszuschüsse für Arbeiten an den Maifeiertagen

In diesem Jahr fallen die Maifeiertage für viele Arbeitnehmer günstig, so dass mindestens 2 lange Wochenenden über den 1. Mai (Tag der Arbeit) und dem 29. Mai (Pfingstmontag) entstehen. Sollte im Zusammenhang mit dem 18. Mai (Himmelfahrt) am 19. Mai ein betriebsinterner Brückentag angeboten werden, haben Arbeitnehmer sogar 3 lange Wochenenden.

 

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Von diesen langen Wochenenden können aber nicht alle Arbeitnehmer profitieren, denn in einigen Branchen z. B. den öffentlichen Verkehrsbetrieben müssen einige Arbeitnehmer an den Feiertagen arbeiten. Diesen Arbeitnehmern stehen daher Feiertagszuschläge zu. In diesem Artikel wollen wir Ihnen aufzeigen welche Zuschüsse für Arbeiten an den Feiertagen maximal Steuer- und Sozialversicherungsfrei bezahlt werden können.

 

150 Prozent Zuschlag für Arbeiten am 1. Mai:

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet am 01. Mai 8 Stunden und erhält einen Stundenlohn von 20 Euro.

Für die 8 Stunden Arbeit am 1. Mai erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag von 150 Prozent.

 

8 Stunden * 20 Euro = 160 Euro (Steuer und Sozialversicherungspflichtig)

8 Stunden * 30 Euro (20 Euro * 150 Prozent) = 240 Euro (Steuer und SV-Frei)

 

Die 150 Prozent Zuschlag dürfen deshalb vom Arbeitgeber bezahlt werden, weil der 1. Mai Feiertag zu den besonderen Feiertagen gehört.

 

175 Prozent Zuschlag für Arbeiten in der Maifeiernacht:

 

Bei Nachtarbeit an den Feiertagen kann ein Arbeitnehmer sogar zusätzlich 25 Prozent Zuschlag erhalten, so dass bis zu 175 Prozent bezahlt werden können. Die Möglichkeit des Nachtarbeitszuschlages gibt es auch für Arbeiten, die ab 22 Uhr am 1. Mai beginnen und bis 4 Uhr in den Folgetag hinein andauern.

 

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer arbeitet am 01. Mai von 23 Uhr bis zum 2. Mai 4 Uhr.

Für diese 5 Stunden und erhält einen Stundenlohn von 20 Euro.

Für die 5 Stunden Arbeit vom 1. Mai bis zum 2. Mai erhält der Arbeitnehmer einen Zuschlag von 175 Prozent.

 

5 Stunden * 20 Euro = 100 Euro (Steuer und Sozialversicherungspflichtig)

5 Stunden * 35 Euro (20 Euro * 175 Prozent) = 175 Euro (Steuer und SV-Frei)

 

Durch diese Zuschläge können sich solche Arbeiten an den Feiertagen finanziell lohnen, da der Zuschlag direkt beim Arbeitnehmer ankommt und für ein höheres Monatseinkommen sorgt.