Das neue elektronische Arbeitgeberkonto (DSAK) 2023

Hat der Arbeitgeber einer neuen Krankenkasse eine Anmeldung für Beginn einer Beschäftigung übermittelt, wurde über den Postweg ein Formular versendet, damit die Krankenkasse ein volständiges Arbeitgeberkonto/Beitragskonto einrichten konnte.

 

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Ab 1.07.2023 wird dieses Papierformular durch ein elektronisches Meldeverfahren (DSAK) ersetzt. Wird also von dem Arbeitgeber eine Anmeldung für den Beginn einer Beschäftigung an die zuständige Krankenkasse übermittelt, wird die Krankenkasse in Zukunft eine Meldung anfordern, um die Daten des Arbeitgebers entsprechend einrichten zu können. 

 

Viele Arbeitgeber haben zwar in der Vergangenheit beim Ausfüllen des Formulars Ihre Daten bei der Krankenkasse korrekt hinterlegt, aber bei Änderungen oft vergessen auch die entsprechende Krankenkasse darüber zu informieren.

 

Im Lohnprogramm gibt es bereits bei Änderungen in der Adresse oder des Ansprechpartners einen Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD), welcher automatisch nach der Änderung im Lohnprogramm erzeugt wird. An dieses Verfahren hat sich die Krankenkasse angeschlossen und bei Änderungen von Adressdaten und/oder des Ansprechpartners erhalten Sie zusätzlich diesen DSAK im Lohnprogramm. 

 

In Zukunft wird bei Änderungen der Arbeitgeberdaten automatisch eine Meldung programmseitig erzeugt, sodass sichergestellt ist, dass bei der Krankenkasse alle Daten aktuell bleiben.

 

Mehr Informationen zum Thema Datensatz-Betriebsdatenpflege (DSBD) finden Sie hier.

 

Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag.