Telefonische Krankschreibung bald Dauerlösung?
In der Corona-Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung zeitweise ermöglicht. Diese Möglichkeit wurde aber immer nur zeitlich begrenzt und auf „Atemwegserkrankungen“ beschränkt. Künftig soll die telefonische Krankschreibung unbegrenzt bei leichten Erkrankungen eingeführt werden.
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 7.7.2023 den Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz – ALBVV)“ abschließend beraten und angenommen. Nachdem der Gesetzentwurf im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, tritt er in seinen wesentlichen Teilen in Kraft.
Dabei ist gesetzlich beabsichtigt, dass die Krankschreibung auch nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen erfolgen kann. Diese Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung gilt aber ausschließlich für Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sind. Unbekannte Patienten müssen weiterhin persönlich in die Arztpraxis, um eine Krankschreibung zu erhalten.
In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die telefonische Krankschreibung zur Entlastung der Arztpraxen als auch der Patienten beitragen soll. Erwähnt wird auch, dass dies insbesondere für Eltern kranker Kinder gilt. Hierzu fehlen aber noch klare Regelungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist damit beauftragt konkrete Regelungen für die telefonische Krankschreibung in den kommenden Monaten zu erarbeiten.