Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft

Nach längerem Ringen im Gesetzgebungsprozess ist jetzt die bereits überfällige Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht erfolgt: Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, kurz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) liegt vor und ist seit 2. Juli 2023 in Kraft getreten. 

 

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Das Gesetz regelt insbesondere den Schutz von Hinweisgebern, die auf Rechtsverstöße im beruflichen Umfeld aufmerksam machen. Im Wesentlichen geht es darum, dass Personen (Beschäftigte), die auf etwaige Missstände aufmerksam machen, keine „beruflichen“ Nachteile haben.

 

Daneben müssen Betriebe ab 50 Beschäftigte eine interne Meldestelle einrichten, um dort eine Anlaufstelle für solche Hinweisgeber zu haben. In Betrieben ab 250 Beschäftigte gilt diese Pflicht bereits ab Juli 2023. Für Betriebe ab 50 Beschäftigte gilt der Stichtag 17. Dezember 2023.