Krank im Urlaub: Urlaubsanspruch und Entgeltfortzahlung
Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs, so erhält er für die Krankheitstage Entgeltfortzahlung. Die Urlaubstage während der Arbeitsunfähigkeit sind in diesem Fall nachzuholen und verfallen nicht.
Die schönste Zeit des Jahres ist für viele Arbeitnehmer der Urlaub. Ärgerlich, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt. Es stellt sich dann schnell die Frage, was passiert mit den Urlaubstagen?
Hier hat der Gesetzgeber eine klare Regelung getroffen. Die Urlaubstage, die wegen einer Erkrankung „ausfallen“, werden nicht auf den Urlaub angerechnet, sondern können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Damit dies geschehen kann, muss der Arbeitnehmer dem Betrieb die Krankheit nachweisen. Dies erfolgt anhand einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sich die Erkrankung vom Arzt bescheinigen lassen, so dass der Betrieb die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abholen kann. Liegt eine solche ärztliche Bescheinigung nicht vor, kann der Urlaub natürlich auch nicht nachgeholt werden.
Das gilt im Übrigen auch bei einer Erkrankung im Ausland – auch hier muss diese Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt werden.
Für den Fall, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Betrieb vorgelegt worden ist, können die „Krank-Urlaubstage“ nachgeholt werden.
Wichtig für Arbeitnehmer: Die Urlaubstage können nicht einfach an den ursprünglichen Urlaub angehängt werden. Vielmehr sind diese Urlaubstage – nach Absprache – beim Arbeitgeber neu zu beantragen.
In der Entgeltabrechnung gilt es in diesem Fall, das Urlaubsentgelt ggf. neu zu berechnen und für die „Krank-Urlaubstage“ Entgeltfortzahlung auszuzahlen.