Betriebsveranstaltungen 2024 - höherer Freibetrag geplant

Zum Beginn des Jahres 2024 soll das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" in Kraft treten. Dieses Wachstumschancengesetz enthält zahlreiche Änderungen im Steuerrecht. Aber auch für betriebliche Veranstaltungen hält das Gesetz eine positive Meldung bereit. 

 

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Betriebsveranstaltungen werden steuerlich gefördert. Hier ist insbesondere der Freibetrag in Höhe von (derzeit) 110 Euro ein wichtiges Kriterium. Denn grundsätzlich zählen alle Zuwendungen des Arbeitsgebers an den Arbeitnehmer als Arbeitslohn und wäre damit auch zu versteuern (und zu verbeitragen).

Genau hier kommt der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen ins Spiel. Dieser markiert nämlich einen steuerfreien Freibetrag für Betriebsveranstaltungen.

 

Als Betriebsveranstaltungen gelten Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit "gesellschaftlichem Charakter". Klassische Betriebsveranstaltungen sind:

  • Betriebsausflüge
  • Sommerfeste
  • Weihnachtsfeiern
  • Jubiläumsfeiern

 

Wichtig bei der Bewertung ist auch der Teilnehmerkreis. So sind Veranstaltungen für Geschäftspartner in aller Regel keine Betriebsveranstaltung. Somit kommen insbesondere folgende Teilnehmer in Betracht:

Aktive und ehemalige Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer und Arbeitnehmer anderer konzernangehöriger Unternehmen. Ebenso zählen Begleitpersonen dazu.

 

Voraussetzungen für eine Betriebsveranstaltung

Voraussetzung für die Gewährung des steuerlichen Freibetrags ist, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Es kann sich dabei auch um ein Abteilungstreffen, Gruppentreffen oder Rentnertreffen handeln. 

Erfüllt eine Veranstaltung des Arbeitgebers nicht den Begriff der Betriebsveranstaltung, ist zu prüfen, ob es sich bei geldwerten Vorteilen, die der Arbeitgeber den Mitarbeitenden im RAhmen dieser Veranstaltung gewährt, um Arbeitslohn handelt. Ist dies zu bejahen, so sind die Zuwendungen steuerpflichtiger Arbeitslohn.

 

 Nach dem Wachstumschancengesetz soll der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen ab 2024 auf 150 Euro steigen.

 

Das Wachstumschancengesetz ist aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren und soll Mitte Dezember 2023 verabschiedet werden, damit es dann zum 1.1.2024 in Kraft treten kann.