Pflege-Mindestlöhne sollen steigen

Im Pflegebereich gilt ein Branchen-Mindestlohn. Die dafür zuständige Pflege-Mindestlohnkommission hat sich für insgesamt höhere Pflege-Mindestlöhne ab Mai 2024 ausgesprochen. Eine weitere Steigerung soll dann 2025 kommen. Die Entscheidung liegt nun im BMAS, das sich aber schon wohlwollend zu der Anhebung geäußert hat.

 

 

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Pflege-Mindestlohnkommission - Mindestlohnanhebung

In der Altenpflege sollen die Mindestlöhne steigen. Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in zwei Schritten angehoben werden.  

Wie schon bei den letzten Beschlüssen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.  

 

 

Geplante Pflege-Mindestlöhne

Für Pflegehilfskräfte:

Ab 1.5.2024: 15,50 Euro

Ab 1.7.2025: 16,10 Euro

 

 

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):

Ab 1.5.2024: 16,50 Euro

Ab 1.7.2025: 17,35 Euro

Für Pflegefachkräfte:

Ab 1.5.2024: 19,50 Euro

Ab 1.7.2025: 20,50 Euro

 

 

Mehr Urlaub in der Pflege

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen.  

Zum 1.12.2023 steigen sie noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro.