Krankenkassen - durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024
Am 31.10.2023 ist im Bundesgesetzblatt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung für das Jahr 2024 veröffentlicht worden. Er beträgt 1,7 Prozent und liegt damit etwas höher als 2023 (1,6 Prozent).
Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes wirkt sich nicht auf die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen direkt aus. In der Lohnabrechnung ist auch weiterhin für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu verwenden. Dieser wird hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen – zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von weiterhin 14,6 Prozent.
Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes lässt aber bereits jetzt vermuten, dass ab 2024 die ein oder andere Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz anheben muss. Daher sollten Sie vor der Abrechnung Januar 2024 unbedingt den Abgleich mit der Beitragssatzdatei durchführen, um dann mit den aktuell gültigen Zusatzbeiträgen ins neue Jahr zu starten.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag – was ist das?
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird anhand der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds für das Jahr 2024 durch einen Schätzerkreis ermittelt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz dient in der Sozialversicherung als Rechenwert, um weitere Berechnungen durchführen zu können. So hat der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beispielsweise Auswirkungen auf den Midijob-Faktor F (2024: 0,6846) und die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für privat krankenversicherte Arbeitnehmer. Der Höchst-Arbeitgeberzuschuss bemisst sich nämlich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Kalenderjahr.
Daneben wirkt sich der Zusatzbeitragssatz auch auf die Steuerberechnung (Lohnsteuer) aus.
In Lohnabzug werden die neuen Werte mit dem Jahreswechsel-Update automatisch integriert, so dass Sie sich um die Pflege der Werte nicht kümmern müssen.