Lohnsteuer 2024 - neuer vorläufiger Programmablaufplan
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 3.11.2023 den aktuellen Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung 2024 veröffentlicht.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht.
Gegenüber dem vorherigen Entwurf des Programmablaufplans 2024 (Stand: 19.09.2023) haben sich noch Änderungen mit Bezug auf den Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (1,7 % statt 1,6 %) ergeben.
Es bleibt aber dabei, dass Anfang 2024 eine aktualisierte Fassung des Programmablaufplans veröffentlicht wird, wenn alle Gesetzesänderungen für 2024 verabschiedet sind. Dies bedeutet dann, dass voraussichtlich Korrekturläufe für die Entgeltabrechnungen 2024 durchgeführt werden müssen.