Beitragssatz in der Rentenversicherung 2024

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt auch 2024 stabil. Dies ist am 17.11.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

 

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Der Rentenversicherungsbeitragssatz bleibt demnach konstant bei 18,6 Prozent. Der Beitragssatz wird jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (je 9,3 Prozent) und wird bis zur aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben.

 

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung für Minijobber bleibt ebenfalls bei 15 Prozent – auch hier erfolgt 2024 keine Änderung.