Mindestlohn in Fleischereien und Schlachtereien
Zum 1.12.2023 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in Fleischereien und Schlachtereien auf 12,30 Euro brutto je Stunde.
Dieser Mindeststundenlohn gilt jedoch nur im Dezember 2023. Denn ab Januar 2024 erhöht sich der allgemeine Mindestlohn auf 12,41 Euro, so dass dann auch die Beschäftigten in der Fleischindustrie von diesem profitieren und mindestens 12,41 Euro brutto je Stunde erhalten.