Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024

Das neue Jahr startet mit nahezu stabilen Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick der Beitragssätze.

 

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Krankenversicherung

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt weiterhin 14,6 Prozent bei hälftiger Tragung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zusätzlich müssen Betriebe und Arbeitnehmer noch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze geben die Kassen im Laufe des Dezembers bekannt. Hier dürfte sich bei der ein oder anderen Kasse ein Beitragsanstieg abzeichnen. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung wurde für 2024 von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent angehoben.

 

Praxis-Tipp: Führen Sie vor der Abrechnung den Beitragssatzabgleich in Lohnabzug durch, um mit den aktuellen Beitragssätzen arbeiten zu können.

 

Rentenversicherung

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt auch 2024 bei 18,6 Prozent (jeweils 9,3 Prozent Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

 

Arbeitslosenversicherung

Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es keine Änderungen, der Beitragssatz beträgt auch in 2024 weiterhin 2,6 Prozent.

 

Pflegeversicherung

Zur Pflegeversicherung gab es bereits Mitte 2023 eine Erhöhung der Beiträge auf 3,4 Prozent und auch eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose auf 0,6 Prozent. Für 2024 ist keine (weitere) Erhöhung geplant.

 

Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage beträgt auch 2024 weiterhin 0,06 Prozent.