Gerüstbauhandwerk mit Mindestlohnerhöhung
Am 29.11.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung — 8. GerüstbauerArbbV) veröffentlicht worden.
Danach steigt der Mindestlohn für das Gerüstbauhandwerk ab 1.10.2023 rückwirkend auf 13,60 Euro brutto je Stunde. Eine weitere Erhöhung ist ab 1.10.2024 auf dann 13,95 Euro beschlossen.
Damit sind Betriebe des Gerüstbauhandwerks verpflichtet, die höheren Mindestentgelte auszuzahlen.
In Lohnabzug sollten Sie daher – sofern Sie nicht ohnehin höhere Entgelte zahlen – die Anpassungen zeitnah vornehmen und die Entgeltabrechnungen entsprechend anpassen.