Elektrohandwerk mit höherem Mindestlohn 2024
Im Elektrohandwerk sind die Mindestentgelte zum 1.1.2024 angehoben worden.
Es gilt für das Kalenderjahr 2024 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn im Elektrohandwerk von 13,95 Euro. Dies ist eine Erhöhung um 0,55 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Der Mindestlohn gilt fachlich für alle Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation, Wartung oder Instandhaltung von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Antriebe, Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind.
Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben und nicht nur auf „Elektro-Monteure“. Auszubildende sind hiervon ausgenommen.