Lohnnachweis 2023
Die Abgabe der Lohnnachweise zur Unfallversicherung für das Meldejahr 2023 hat bis zum 16.2.2024 zu erfolgen. Neben den unfallversicherungspflichtigen Entgelten des abgelaufenen Jahres sind auch die Arbeitsstunden der beschäftigten Arbeitnehmer zu melden.
Grundlage für den Lohnnachweis 2023 ist der Stammdatenabruf der Unfallversicherungsdaten. Der Abruf der gültigen Gefahrentarifstellen sowie die Auslieferung der Unternehmensnummer ist ein verpflichtendes Verfahren, welches als Grundlage für die Datenlieferung im Lohnnachweis benötigt wird. In Lohnabzug erfolgt dieser Abruf in den Firmendaten als „UV-Stammdatenabruf”. Dieser Abruf ist grds. einmal im Kalenderjahr durchzuführen, soweit sich keine Änderungen innerhalb dieses Zeitraumes ergeben.
Der Lohnnachweis wird in Lohnabzug im Januar erzeugt und zum Versand bereitgestellt.
Neu für das Meldejahr 2023 ist, dass die bisherige Mitgliedsnummer durch die Unternehmensnummer ersetzt wird.